Der FREESE Holz Bauantragservice
Carports · Bauantragservice
Carport Baugenehmigung: Brauche ich einen Bauantrag?
Ob ein Carport genehmigungsfrei (verfahrensfrei) ist oder ein Bauantrag nötig wird, hängt stark vom Bundesland, den Maßen (z. B. Grundfläche, Wandhöhe, Länge), der Lage zur Grundstücksgrenze und möglichen Vorgaben im Bebauungsplan ab. Wir prüfen das auf Wunsch standortbezogen – und übernehmen auch das komplette Genehmigungsverfahren.
- Baurecht ist Ländersache – keine einheitlichen Regeln
- Bebauungsplan kann zusätzlich einschränken
- Individuelle Standortprüfung (Größe, Höhe, Grenze)
Standortprüfung
Maße, Grenzabstände & Bebauungsplan – wir klären die wichtigsten Punkte vorab.
Unterlagen & Bauantrag
Zeichnungen, Formulare, Berechnungen – sauber vorbereitet für die Behörde.
Statik-Option
Systemstatik als Basis – Objektstatik durch Statiker bei Bedarf möglich.
Wovon hängt die Genehmigungspflicht ab?
Kleine Carports sind in vielen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei – größere Anlagen benötigen häufig einen Bauantrag. Entscheidend sind insbesondere:
- Grundfläche & Maße (z. B. Länge, Wandhöhe)
- Abstandsflächen / Grenzbebauung (Lage zur Grundstücksgrenze)
- Bebauungsplan (örtliche Festsetzungen, Gestaltungsvorgaben)
- Landesbauordnung (je Bundesland unterschiedlich)
Schleswig-Holstein & Hamburg: praktische Orientierung
In Schleswig-Holstein wurden die Regeln in den letzten Jahren angepasst; maßgeblich sind die Vorgaben der Landesbauordnung (z. B. verfahrensfreie Ausnahmen) sowie mögliche örtliche Festsetzungen. In Hamburg gilt die Hamburgische Bauordnung.
FREESE Holz Bauantragservice
Ein erfahrener Zimmermeister begleitet Sie von der Einschätzung bis zu den Unterlagen – auf Wunsch inklusive kompletter Abwicklung des Genehmigungsverfahrens.
- Standort-Check: Maße, Grenze, Bebauungsplan
- Unterlagen: Zeichnungen, Formulare, Berechnungen
- Statik-Option: Systemstatik + Objektstatik auf Wunsch
Kontakt (Regionen)
Tel.: 04322-69020
Tel.: 04106-6414170